Schloss Charlottenfels Neuhausen Postkarte

Landgut und Schloss Charlottenfels

Im Jahre 1846 erwarb Heinrich Moser (1805–1874) nahe der Schaffhauser Stadtgrenze mehrere aneinanderstossende Grundstücke auf Gemarkung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Insgesamt umfasste das Areal mehrere Hektar Acker- und Wiesflächen sowie ein grosses und mehrere kleine Landgütchen.

Moser führte damals mit der Ehefrau Charlotte und den fünf gemeinsamen Kindern einen Haushalt im russischen Sankt Petersburg. Anlass zum Kauf der Neuhauser Liegenschaften gaben Mosers Pläne, den Lebensmittelpunkt zurück in seinen Heimatkanton Schaffhausen zu verlagern und seinen Lieben ein angemessenes neues Zuhause einzurichten.

Bis 1848 schritten die Planungs- und Bauarbeiten zügig voran und auch der Name des neuen Landgutes war gefunden, denn Moser machte seiner Ehefrau den neuen Familiensitz nicht nur zum Geschenk, sondern nannte ihn ihr zu Ehren Charlottenfels. Die offizielle Übergabe an die Namensgeberin und Hausherrin erfolgte anlässlich der Ankunft der Familie im Sommer 1848.

Im Jahre 1846 erwarb Heinrich Moser (1805–1874) nahe der Schaffhauser Stadtgrenze mehrere aneinanderstossende Grundstücke auf Gemarkung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall. Insgesamt umfasste das Areal mehrere Hektar Acker- und Wiesflächen sowie ein grosses und mehrere kleine Landgütchen.

Moser führte damals mit der Ehefrau Charlotte und den fünf gemeinsamen Kindern einen Haushalt im russischen Sankt Petersburg. Anlass zum Kauf der Neuhauser Liegenschaften gaben Mosers Pläne, den Lebensmittelpunkt zurück in seinen Heimatkanton Schaffhausen zu verlagern und seinen Lieben ein angemessenes neues Zuhause einzurichten.

Bis 1848 schritten die Planungs- und Bauarbeiten zügig voran und auch der Name des neuen Landgutes war gefunden, denn Moser machte seiner Ehefrau den neuen Familiensitz nicht nur zum Geschenk, sondern nannte ihn ihr zu Ehren Charlottenfels. Die offizielle Übergabe an die Namensgeberin und Hausherrin erfolgte anlässlich der Ankunft der Familie im Sommer 1848.